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Sabotage


Juristisch


Definition


Als Sabotage bezeichnet man eine aktiv durchgeführte Handlung, die auf eine Störung von Anlagen oder der Handlungsfähigkeit abzielen die im Wesentlichen der Verteidigung, der Grundversorgung (z. B. Wasser) oder der Infrastruktur (z. B. Wasserstraßen) abzielen. Hier ist Sabotage kurz aus Sicht des deutschen Strafrechts umrissen.

Sabotage im deutschen Strafrecht (Stand 2023)


Nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) begeht Sabotagehandlungen an Verteidigungsanlagen, wer ein Wehrmittel oder eine Einrichtung oder Anlage, die ganz oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, unbefugt zerstört, beschädigt, verändert, unbrauchbar macht oder beseitigt und dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe oder Menschenleben gefährdet, und ebenso, wer wissentlich einen solchen Gegenstand oder den dafür bestimmten Werkstoff fehlerhaft herstellt oder liefert (§ 109e Abs. 1 f. StGB).

Des Weiteren begeht Sabotage, wer Bauwerke zerstört (§ 305 StGB), Brandstiftung, gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffs- oder Straßenverkehr begeht, eine Sprengstoff- oder Kernwaffenexplosion oder eine Überschwemmung herbeiführt, ionisierende Strahlen missbraucht, den Luft- oder Seeverkehr angreift, öffentliche Betriebe stört, Telekommunikationsanlagen stört oder wichtige Anlagen schädigt (§ 87 Abs. 2 Nr. 1 StGB).

Strafbar ist auch, wer sich für Sabotagehandlungen im Auftrag einer fremden Macht bereithält, Sabotageobjekte auskundschaftet, Sabotagemittel herstellt, sich oder anderen verschafft, verwahrt, einem anderen überlässt, einführt, Lager zur Aufnahme von Sabotagemitteln oder Stützpunkte für Sabotagetätigkeiten einrichtet, unterhält oder überprüft oder sich zur Begehung von Sabotagehandlungen schulen lässt oder andere dazu schult (§ 87 Abs. 1 StGB).

Sabotage ist auch, durch Störhandlungen folgendes ganz oder zum Teil außer Tätigkeit zu setzen oder den bestimmungsmäßigen Zwecken zu entziehen: Anlagen oder Unternehmen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen, Telekommunikationsanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienen (Versorgungsunternehmen) oder sonst für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind, oder Dienststellen, Anlagen, Einrichtungen oder Gegenstände, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen (§ 88 Abs. 1 StGB).

Auch ein Angriff auf die Datenverarbeitung kann nach § 303b StGB als Computersabotage durch Dateneingabe oder Datenveränderung gemäß § 303a StGB strafbar sein.

Abgrenzung zu offenen Kriegshandlungen


Am Morgen des 1. September 1945, noch vor dem Beginn der offiziellen Aggression Deutschlands gegen Polen, bombardierten Sturzkampfbomber der deutschen Luftwaffe die grenznahe polnische Kleinstadt Wielun[5]. Dabei wurde das Krankenhaus als Teil der zivilen Infrastruktur der Stadt vollständig zerstört. Da ein Krankenhaus für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig ist, trifft hier der Paragraph 88 Abs. 1 des Deutschen Straf zwar zu, dennoch würde man hier nicht von Sabotage sprechen. In der üblichen Praxis beschränkt sich Sabotage auf eher verdeckt, zum Teil nadelstichartige Akte einer verborgenen und meist kleinen Gruppe von Personen oder von Einzelpersonen. Siehe auch Krieg ↗

Was bedeutet der Begriff Klimasabotage?


Seit spätestens 2022 wird der Begriff der Klimasabotage in Zeitungen verwendet. Damit sind meist Vorwürfe gegen Politiker der Parteien FDP und CDU gemeint, denen Vorgeworfen wird, nötige Maßnahmen zum Schutz eines erträglichenErdklimas zu sabotieren. Siehe mehr dazu unter Klimasabotage ↗

Fußnoten