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Verlustvortrag


Definition


Basiswissen


Verluste, also ein Ausbleiben von unternehmerischem Gewinn oder auch ein negativer Gewinn, werden normalerweise im Jahr ihrer Entstehung mit dem Eigenkapital eines Unternehmes verrechnet, also von diesem abgezogen. Damit sinkt der Wert des Unternehmens. Unter gesetzlich genau geregelten Bedingungen ist es jedoch möglich, die Verluste vor sich her ins nächste Jahr zu verschieben. Der Vorgang ist meist ein Anzeichen für eine schlechte wirtschaftliche Lage. Im schlimmsten Fall droht eine Insolvenz ↗