Bestechlichkeit
Die Bereitschaft Bestechungsgelder anzunehmen
Kurzinfo
Ein Automobilkonzern tritt an ein Mitglied des Bundestages heran und verspricht ihm verschiedene "Bildungsreisen", die aber in Wirklichkeit Urlaubsreisen sind. Wenn das Bundestagsmitglied dieses Angebot annimmt und im Gegenzug sich bemüht, im Sinne des Konzerns zu handeln, dann handelt es sich um => Bestechung
Siehe auch
=> Kaufmannslexikon
=> Bestechung