Kommissionsgeschäft
Jemand verkauft etwas über einen Dritten
Basiswissen
Ein Kommissionsgeschäft ist ein Geschäft in drei Schritten: Der Händler übergibt seine Ware kostenlos an den Kommissionär. Der Kommissionär verkauft die Ware an Käufer und bekommt von diesen den Kaufpreis. Der Kommissionär bezahlt nach dem Verkauf den vereinbarten Preis an den Lieferanten. Nicht verkaufte Ware gibt er nach einer vereinbarten Zeit an den Händler zurück. Vorteil für den Kommissionär: Er muss kein Geld aufwenden, um die Ware zwischenzufinanzieren. Dadurch ist das Geschäft für den Kommissionär risikoarm.
Kommittent
- Die Person, die beim Verkauf im Hintergrund bleibt
Kommissionär
- Die Person, die den Verkauf tatsächlich mit dem Kunden macht.
HGB
- HGB steht für Handelsgesetzbuch.
- Das Kommissionsgeschäft ist dort geregelt.
- Es steht im §§ 383–406.