Anlagevermögen
Definition
Basiswissen
Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen: vorwiegend - aber nicht nur - Grundstücke, fest installierte Einrichtungen und größere mobile Geräte eines Unternehmens. Neben diesen materiellen gibt es aber auch noch immaterielle Anlagegegenstände. Diese sind hier kurz genannt.
Sachanlagen
- betriebliche Grundstücke
- grundstücksgleiche Rechte (bebaut oder unbebaut)
- technische Anlagen und Maschinen
- technische Anlagen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Fahrzeuge
- geleistete Anzahlungen
- Anlagen im Bau
Immaterielle Vermögensgegenstände
- selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
- organisationsinterne Daten
- entgeltlich erworbene Konzessionen, Lizenzen, Patente an solchen Rechten und Werten
- Geschäfts- oder Firmenwert;
Finanzanlagen
- Ausleihungen an verbundene Unternehmen
- Wertpapiere des Anlagevermögens
- Beteiligungen
Was ist das Gegenteil?
- Treibstoffe für Fahrzeuge, Arbeitskleidung, Büroartikel:
- Diese Dinge sind nur kurzfristig im Unternehmen gebunden.
- Siehe mehr unter Umlaufvermögen ↗